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Die Durchsuchung in den Redaktionsräumen der Berliner Morgenpost sowie der Privatwohnung eines Redakteurs der Berliner Morgenost im November 2012 war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am heutigen Freitag bekannt gegeben. Die Durchsuchung in Redaktionsräumen oder Wohnungen von Journalisten darf nicht vorrangig dem Zweck dienen, den Verdacht von Straftaten durch Informanten aufzuklären, so das Gericht wörtlich. Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat damit den Verfassungsbeschwerden des Journalisten und der Berliner Morgenpost stattgegeben.
Zum Hintergrund: Am 28.11.2012 wurden die Privatwohnung und der Arbeitsplatz eines Chefreporters der Berliner Morgenpost von Beamten des Berliner Landeskriminalamtes im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchsucht. Dem Reporter wurde vorgeworfen, er habe einen Polizeibeamten bestochen. Im Oktober 2014 wurde das Verfahren eingestellt, weil sich der Tatvorwurf nicht bestätigt hat. Eine Beschwerde der Berliner Morgenpost gegen das Vorgehen der Berliner Staatsanwaltschaft wurde im März 2013 vom Landgericht Berlin zunächst abgelehnt. Es entschied, dass die Durchsuchungen verhältnismäßig und mit der Pressefreiheit zu vereinbaren seien. Gegen diesen Beschluss legte die Berliner Morgenpost Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, der heute stattgegeben wurde.
"Wir haben von Anfang an und immer wieder betont, dass die Vorwürfe gegen unseren Reporter haltlos und die Durchsuchung in der Redaktion grob unverhältnismäßig und rechtswidrig waren. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein großartiges Grundsatzurteil für alle Journalisten. Das lange Verfahren hat sich gelohnt“, sagt Carsten Erdmann, Chefredakteur der Berliner Morgenpost.
„Journalisten, die sich an die Regeln ihres Berufs halten, dürfen nicht zum Objekt einer Durchsuchung werden. Anderes gilt nur, wenn zureichende Anhaltspunkte für eine Straftat des Journalisten vorliegen. Bloße Mutmaßungen genügen aber nicht. Dass der Durchsuchung der Redaktion der Morgenpost nichts als Mutmaßungen zugrunde gelegen hatte, stellt das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich klar. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Sieg für die Pressefreiheit“, sagt Rechtsanwältin Dr. Simone Kämpfer, die den Chefreporter in dem Verfahren vertreten hat.
Detaillierte Hintergründe zur Durchsuchung in den Redaktionsräumen der Berliner Morgenpost sowie dem Beschwerdeverfahren können Sie auch den folgenden beiden Artikeln entnehmen: