Stellungnahme zur Meldung des Bundeskartellamts vom 28. September 2021: Bundeskartellamt untersagt der FUNKE Mediengruppe die vollständige Übernahme des Verlags der „Ostthüringer Zeitung“

Die Entscheidung des Bundeskartellamts, die vollständige Übernahme des Verlags der „Ostthüringer Zeitung“ zu untersagen, entspricht nicht unserer Rechtsauffassung. Wir beabsichtigen, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Darüber hinaus halten wir die redaktionelle Anbindung der Ostthüringer Zeitung an die FUNKE Mediengruppe für kartellrechtlich zulässig.

Wir sind überrascht, dass das Bundeskartellamt angesichts des erheblichen Wettbewerbsdrucks, dem sich die Printmedien insbesondere von Seiten der Digitalangebote ausgesetzt sehen, dieses Vorhaben aufgrund von vermeintlichen, regional sehr begrenzten Wettbewerbsbedenken für nicht freigabefähig hält.

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